Zitat:
Zitat von Petzie
Nene,
das erste Jahr ist man von der Pflicht befreit.
Solltet ihr also nicht absteigen, wovon ich ausgehe^^, müsst ihr erst nächstes Jahr einen stellen.
Ihr habt also ein Jahr Zeit 
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Stimmt nicht laut telefonischer Auskunft des Geschäftsführers WTTV von heute mittag. Habe mich in derselben Angelegenheit für einen lippischen Verein erkundigt, da WO-G 4.4 nichts hergibt zu einer eventuellen Befreiung in der Spielzeit unmittelbar nach dem Aufstieg.
Einzige Abweichung: Der Pflichtschiedsrichter muß nicht sofort zu Beginn der Spielzeit gemeldet werden; Meldung während der laufenden Saison genügt. Ansonsten werden die € 100,- nach WO-A 17.2 je fehlender Meldung auch für die Spielzeit nach dem Aufstieg fällig.
Vom Vorsitzenden des SRA heute abend im Wesentlichen bestätigt, allerdings mit der "Verschärfung", dass die SR-Meldung im Laufe der Hinrunde erfolgen müßte, weil der Verband die Rechnungen gegen Ende des Jahres verschickt.
Wenn jemand eine "richtigere" Auskunft auf Lager hat: immer her damit!
Rainer Hoffmann
Stv. Vorturner Kreis Lippe, NSR