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Alt 12.08.2011, 00:09
stef.schnait stef.schnait ist offline
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AW: Kreisliga 2011/2012 West

fast richtig. Hier nochmal WO - 31.

"31 Spieltage
Spieltage sind Samstage und Sonntage. Die in den Rahmenterminplänen vorgegebenen Spieltage sind bindend.
Für die Spielklassen der Bezirke können im Einvernehmen der beteiligten Mannschaften auch Spiele an Wochentagen angesetzt werden.
Bezirke können für ihre Spielklassen ergänzende Regelungen festlegen, wenn der Bezirkstag
dies mit 2/3-Mehrheit beschließt."

1. zum Pokal: Einvernehmen beider Mannschaften wird vorausgesetzt (in der Bezirksordnung übrigens auch). Sonst muss am Wochenende, und zwar in einem, dass im Rahmenterminplan als Spieltag angegeben ist, gespielt werden. Wenn WO31 also für den Pokal verbindlich ist und wenn ein Verein nicht einverstanden ist mit den Terminvorschlägen Montag, Dienstag, Mittwoch...

2. grundsätzlich: Dort steht klar, dass man im Einvernehmen beider Mannschaften Spiele an Wochentagen ansetzen kann. Ein Bezirk kann das nicht verbieten und auch eine ergänzende Regelung, in der das nochmals ausdrücklich erlaubt wird, ist demnach natürlich völliger Blödsinn. Da wir Schnaiter, in Person von mir, diejenigen waren, die das durchsetzen wollten, habe ich mir diese Sicht auch von einem Jurist absichern lassen. Da es an der Bezirksspitze anders gesehen wurde, gab es eben dann doch einen Antrag zum Bezirkstag, in dem allerdings über "Die korrekte Umsetzung der Wettspielordnung" abgestimmt wurde.
Die ergänzende Regelung der Bezirksordnung, wie sie bei uns seitdem besteht, ist aus zwei Gründen nicht korrekt. Das Recht, Spiele an Wochentagen anzusetzen, wird dort auf die Aktiven beschränkt und damit soll wohl die Jugend ausgeschlossen werden. Dies auszuschließen ist nicht mehr "ergänzend zur Wettspielordnung", sondern widersprüchlich. Ausserdem wurde auch in dem Antrag, über den 2008 abgestimmt wurde, nicht zwischen Aktive und Jugend unterschieden. Auch im Protokoll zum entsprechenden Bezirkstag ist davon nichts zu lesen. Das kam erst nachträglich rein - in Widerspruch zur Wettspielordnung und zum Bezirkstagsbeschluss.

So, 2. war jetzt eine etwas längere Ausführung, nach der eigentlich keiner gefragt hatte
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