Vorneweg: die folgenden Kommentare beziehen sich auf den TTVWH und nicht den WTTV.
Zitat:
Zitat von stefank1990
Ich bin seit Oktober 2010 VSR im TTVWH und habe bis jetzt noch nicht einen Einsatz gehabt und habe meine Lizenz trotzdem noch.
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In der Schiedsrichterordnung heißt es ja auch "Jeder Schiedsrichter hat pro Saison mindestens fünf Pflichteinsätze zu leisten,
sofern dies verlangt wird."
Dass Du zudem noch nicht zum Einsatz kamst liegt in der Tat daran, dass die Einsätze jeweils im August für die komplette Runde geplant werden. Wenn dann nicht Turniere dazwischenkommen, für die SRaT benötigt werden oder kurzfristig Ersatz nötig wird, gibt es in der ersten Runde normal wenig zu tun. Aber auch das ändert sich ziemlich schnell.
Zitat:
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Die Regelung mit dem Einsätzen ist zwar richtig aber dennoch gibt es zu wenig Einsätze damit jeder SR seine "Pflichteinsätze" erfüllt.
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Das wage ich zu bezweifeln. Mit OSR-Einsätzen und Turnieren kommt man sehr einfach auf die 5 Einsätze im TTVWH. Warte einfach mal auf die Einteilung für die kommende Runde, und wenn es dir dann immer noch zu wenig Einsätze sind, wende dich vertrauensvoll an deinen RLSRB.
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Zu den 100 €... Jeder Verein muss einen Schiedsrichter stellen sobald er am Spielbetrieb teilnimmt wenn nicht dann zahlt er die 100 oder 150 €. Das Gequatsche hier mit LL stimmt nicht.
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Wenn schon dann bitte komplett:
WO-AB TTVWH D-39.1
Vor Beginn eines jeden Spieljahres (01.07.) hat jeder Verein innerhalb des TTVWH geprüfte, einsatzfähige VSR mit gültiger Lizenz wie folgt zu stellen:
a) Grundquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb der Damen oder Herren teilnimmt.
b) Zusatzquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb der Damen oder Herren ab Bezirksliga und höher teilnimmt.
Für jeden fehlenden Verbandschiedsrichter sind Gebühren gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des TTVWH zu entrichten.
In der Beitrags- und Gebührenordnung ist zudem geregelt, dass der Grundquoten-SR durch einen anderen Bezirks- oder Verbandsmitarbeiter abgelöst werden kann, der SR der Zusatzquote jedoch nicht.