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Änderungen bei der Genehmigung der Mannschaftsmeldungen: Regelauslegungen / Fristen
Werte Sportkameraden,
der Ressortleiter Mannschaftssport Heiner Spindeler hat den Kreissportwart Anfang August darauf hingewiesen, dass folgende Auslegungen bei der Mannschaftsmeldung zu beachten sind:
1. Alle Spieler einer Mannschaft sind Stammspieler, d.h. auch mannschaftsintern über die Sollstärke zusätzlich gestellte Spieler (z.B. 1.7) müssen entsprechend der TTR-Wert gestellt werden. Wird dies nicht gemacht und werden dabei die Grenzwerte für mannschaftsübergreifende Umstellungen überschritten, müssen Sperrvermerke gesetzt werden.
2. Wenn mehr Spieler in eine Mannschaft gestellt werden als zur Erfüllung der Sollstärke erforderlich sind, können darin enthaltene SBE-Spieler auch vom Verein auf hintere Positionen (z.B. 1.7) gemeldet werden
Desweiteren hat der Ressortleiter Spindeler auch die Mannschaftsmeldungen der Jugend/Schüler geprüft und die Ressortleiter Jugend und Schüler wollen hier ebenfalls nachträglich Sperrvermerke setzen lassen. In Zeiten von rückläufigen Nachwuchszahlen und Schulsport-Aktionen ist dies auch inhaltlich nicht nachzuvollziehen, zumal das Instrument „Sperrvermerke“ noch nie bei uns im Nachwuchsbereich zum Einsatz kam.
Da uns diese Auslegungen bei der Genehmigung der Mannschaften nicht bekannt waren, haben der Kreisvorstand und die Klassenleiter die Vereine hier teilweise falsch beraten bzw. nach heutigem Kenntnisstand falsche Entscheidungen bei der Genehmigung der Mannschaften getroffen.
Nach Studium der Ordnungen/Satzungen hat sich der Kreissportwart Wetterau nach Rücksprache mit dem Kreiswart Ulli Hartmann und dem Kreisjugendwart Holger Thösen dazu entschieden, nach Ablauf der Genehmigungsfrist für Mannschaftsmeldungen durch die Klassenleiter (30. Juli) und Veröffentlichung der Mannschaftsmeldungen (1.8.) keine Veränderungen mehr an den Mannschaftsmeldungen vorzunehmen, da
a. die Genehmigungsfristen abgelaufen sind
b.die Mannschaftsmeldungen bereits veröffentlicht sind
c. wir das Setzen von Sperrvermerken im Nachwuchsbereich ablehnen
d. die Klassenleiter auf Kreisebene einheitlich vorgegangen sind
e. allein die Klassenleiter für das Setzen von Sperrvermerken zuständig sind
f. Einsprüche drohen, wenn nach Fristablauf Änderungen vorgenommen werden
g. der fristgerechte Start der Verbandsrunde gefährdet wäre, da
- zunächst Kontakt mit den Vereinen aufgenommen werden müsste
- dann den Vereinen Zeit gegeben werden müsste, um die Umstellungen intern abzuklären
- eine erneute Veröffentlichung der Mannschaftsmeldungen erfolgen müsste
- die Vereine wiederum 7 Tage Zeit hätten gegen diese neuen Mannschaftsmeldungen Einspruch einzulegen
Fazit:
Wir möchten nichts machen, was rechtlich nicht zulässig und somit anfechtbar ist sowie den fristgerechten Start und reibungslosen Ablauf der Verbandsrunde 2011/12 gefährdet.
Änderungen an den Mannschaftsmeldungen kann es also nur geben, wenn ein Verein innerhalb von 7 Tagen nach deren Veröffentlichung (1. August) Einspruch einlegt. Mir ist bisher nicht bekannt, dass Einspruch eingelegt wurde.
Ich hatte am Freitagabend bei unterschiedlicher sachlicher Einschätzung ein grundsätzlich positives Telefonat mit Heiner Spindeler, der eine einheitliche Regelauslegung anstrebt. Ich habe ihm versichert, dass wir dies genauso sehen und bereits in der letzten Verbandsrunde erfolgreich eine einheitliche Regelung für mannschaftsübergreifende Umstellungen umgesetzt haben. Außerdem sind wir lernfähig und gerne bereit zukünftig seine oben genannten Auslegungen (1. + 2.) zu beachten. Wir wünschen uns aber auch, dass Kreisvorstand und Klassenleiter frühzeitig und einheitlich über Regelauslegungen informiert werden. Dazu habe ich eine entsprechend Seite auf der HTTV-Homepage mit Fragen/Worten zu Regelauslegungen der TTR-Werte angeregt.
Gruß
Ulrich Schultheis
Kreissportwart Wetterau Mannschaftsspielbetrieb
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