Zitat:
Zitat von ex-perte
Und das macht rechtlich so einen großen Unterschied?
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Ja. Personenbezogene Daten, die passwortgeschützt sind, werden z. B. von keiner Suchmaschine gefunden, frei zugängliche Daten - wie bislang bei click-TT - dagegen von jeder.
Man kann es sich auch so vorstellen: Der Passwortschutz ist wie eine Art Mauer (ganz aktuell), und von außen kann niemand sehen, was hinter dieser Mauer, im passwortgeschützten Bereich, vor sich geht. Und deshalb kann sich auch niemand von außen von den derart geschützten Inhalten beschwert fühlen. Im Normalfall weiß er auch gar nicht, was dort über ihn steht - siehe den Hinweis auf die Suchmaschinen.
Um in einen passwortgeschützten Bereich zu gelangen, muss man in den meisten Fällen irgendwelche Datenschutz- und Einverständniserklärungen akzeptieren. Darin könnte man zum Beispiel erklären (müssen), dass man mit den geschützten Inhalten einverstanden ist und darauf verzichtet, gegen deren Nutzung im geschützten Bereich vorzugehen.