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Alt 01.10.2003, 14:08
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Fozzi Fozzi ist offline
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Nur mal zum Vergleichen!!!!

Folgenden Artikel habe ich gefunden, das Urteil wurde vom OVG bestätigt (AZ 2 B 11357/03 OVG):

Frisur von Polizisten (15.8.2003)
VG Neustadt - Beschluss vom 01.08.2003 (Az.2 L 1819/03.NW) - Verwaltungsrecht

Uniformierte männliche Polizeibeamte dürfen keinen "Pferdeschwanz" tragen. Eine entsprechende Anordnung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz hat das Verwaltungsgericht Neustadt für rechtmäßig gehalten. Die entsprechenden Bestimmungen über das Erscheinungsbild der Polizei Rheinland-Pfalz und das Tragen der Dienstkleidung schreiben vor, dass eine deutlich über den Hemdkragen reichende Haarlänge bei uniformierten Polizeibeamten unzulässig ist. Dies sei nicht zu beanstanden, da das äußere Erscheinungsbild der uniformierten Polizeibeamten auf das Ansehen und das Vertrauen in der Bevölkerung sowie die Akzeptanz der polizeilichen Maßnahmen erheblichen Einfluss habe. Dabei könne berücksichtigt werden, dass lange Männerhaare nach wie vor ungewöhnlich seien und von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt würden.

Der Artikel trägt meines Erachtens nicht unmittelbar zum Thema bei, zeigt aber einmal auf, welche Vorschriften wir (unsinniger weise???) sonst so zur Kleiderordnung im öffentlichen Dienst haben! Ist jetzt das Kopftuch mehr/weniger akzeptabel als der Pferdeschwanz? Ist ein Lehrer eine ähnliche Respekperson, deren Erfolg im wesentlichen auch von der Kleidung und dem Erscheinungsbild abhängt?
Wenn man diesem Urteil und dem Kopftuchurteil folgt, MUß eigentlich das Kopftuch Verwaltungsanweisung verboten werden, oder?!
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
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