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AW: Krokodils-Tränen eines Heuchlers
Nicht, daß es mir um den leid täte … aber es lohnt sich schon mal die Rechtslage abzuchecken. Dann läßt sich fundierter diskutieren. „Sex mit Minderjährigen“ sagt man so und meint damit alles unter 18 Jahre. Aber so pauschal ist das rechtlich nicht. In Deutschland existiert ein absolutes Schutzalter bis 14 Jahre, und ein bedingtes(!) bis 16, und in abgewandelter Form noch bis 18 Jahre. „Bedingt” heißt: der Erwachsene darf kein Schutzbefohlener sein, er darf kein Entgelt bieten, er darf keine Hilflosigkeit ausnutzen, und der bzw. die Minderjährige muß „selbstbestimmt“ handeln, d. h. eigenmotiviert und nicht etwa „verführt“, „angewiesen“ od. dgl. Näheres bitte recherchieren. Etwas anderes ist die öffentliche Moral und der Ruf einer Person. Will sagen Straftat und Tabubruch (ohne Straftatbestand) sind zwei paar Schuhe.
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Geändert von Klaus123 (16.08.2011 um 01:22 Uhr)
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