Zitat:
Zitat von Lousy Defence
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Das sehe ich ähnlich. Und solange die Eltern des Mädchens nichts gegen die Beziehung hatten oder ihm den Umgang untersagt haben, kann man Herrn B. daraus auch keinen Strick drehen.
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Kann man sehr wohl. Die Frage ist doch, ob der "Stammwähler" das akzeptiert. Stell Dir das überzogene Beispiel vor, das ein NPD-Vorsitzender mit nem Döner und ner Schwarzen im Arm (nicht im Schwitzkasten) auf dem Oktoberfest gefilmt wird. Ungesetzlich - eher nicht. Moralisch verwerflich, eher nein - zumindest für die meisten. Aber was denken die Dumpfköpfe ??? Ist der man in seiner Partei in seinem Amt noch tragbar ... und wählbar?
Ist halt alles "relativ".