Zitat:
Zitat von Marsmännchen
kannst du bitte mal die entsprechende rechtsnorm dazu nennen? ich möchte das selbst noch mal genau nachlesen. wir wollen dann ja in der praxis keine fehler machen. 
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Nach etwas längerem Suchen habe ich auch in den AB des TTVSA dazu etwas gefunden. Unter Punkt 41 c) heißt es: "Nicht gespielte Sätze (unvollständiges Antreten, Verletzung eines Spielers usw.) gehen mit 11:0 Bällen in die Wertung. Beim Fehlen von Spielern in beiden Mannschaften werden die Spielansetzungen zwischen fehlenden Spielern nicht in die Gesamtwertung einbezogen."