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Alt 17.08.2011, 13:23
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Lousy Defence Lousy Defence ist offline
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Zitat:
Zitat von Lousy Defence
Und solange die Eltern des Mädchens nichts gegen die Beziehung hatten oder ihm den Umgang untersagt haben, kann man Herrn B. daraus auch keinen Strick drehen.
Zitat:
Zitat von Fozzi Beitrag anzeigen
Kann man sehr wohl. Die Frage ist doch, ob der "Stammwähler" das akzeptiert. Stell Dir das überzogene Beispiel vor, das ein NPD-Vorsitzender mit nem Döner und ner Schwarzen im Arm (nicht im Schwitzkasten) auf dem Oktoberfest gefilmt wird. Ungesetzlich - eher nicht. Moralisch verwerflich, eher nein - zumindest für die meisten. Aber was denken die Dumpfköpfe ??? Ist der man in seiner Partei in seinem Amt noch tragbar ... und wählbar?
Genau damit bestätigst du mich: Wenn es darum geht, ob gewisse Anteile der Wählerschaft etwas (nicht) gut finden (sich somit von der Partei abwenden oder davon angesprochen sein könnten), dann sind da eben keine moralischen Konsequenzen, sondern es herrscht politischer Opportunismus. Und das finde ich nicht angemessen. Zu dem Thema wird (auch hier) unzulässiger Weise viel (pseudo)moralisch argumentiert. Dagegen wende ich mich.
Es kann ja gerne jeder (s)eine eigene Meinung haben. Man kann das Verhalten des Politikers in Ordnung finden oder ablehnen. Aber wenn man das MORALISCH(!) verurteilen würde (geht sowieso nicht), dann müsste man eben das auch begründen. Und es reicht gerade nicht, dann nur eine Meinung zu haben und zu behaupten: Das ist moralisch schlecht/ falsch.

Das Ganze hat mit Moral einfach nichts zu tun.



Zu deinem abgehobenen Beispiel :
Hat die schwarze Freundin des NPD-Typen die deutsche Staatsangehörigkeit?

Geändert von Lousy Defence (17.08.2011 um 13:28 Uhr)
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