Zitat:
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Zitat von Volkmar
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@ Fozzi
Bekleidungsvorschriften gibt es nicht nur im öffentlichen Dienst. Auch der zivile Arbeitgeber kann eine bestimmte Dienst- oder Arbeitskleidung vorschreiben, wenn das branchenüblich oder einfach berufsangemessen ist.
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Heute ist ein Artikel in der Zeitung, in dem über die Probleme der baden-württembergischen Landesregierung berichtet wird, ein Kopftuchverbot als Gesetzesvorlage umzusetzen.
Dort wird unter anderem disskutiert, dass das Kopftuch verboten und die Kippa erlaubt sein soll ... Als Argumet wird angeführt, dass das Kopftuch
auch als politisch instrumentalisiertes Zeichen genutzt wird.
Wenn ein Pfarrer oder eine Nonne in Ausübung ihres Dienstes ihre Uniform tragen, dann halte ich das für verständlich. Aber das Kopftuch soll ein politisches Zeichen sein und die Kippa nicht ... :confused: Ist dem wirklich so? Weiß zufällig jemand, wie es in Ländern wie der Türkei geregelt ist? Gibt es noch andere Länder mit Kopftuchverbot?
PS Heißt das, dass ich keine Jeans, Turnschuhe und Sacko mehr im öD tragen dürfte, weil Joschka das mal politisch Instrumentalisiert hat