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Alt 02.10.2003, 08:54
Volkmar Volkmar ist offline
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Re: Kopftücher im Öffentlichen Dienst

@ Fozzi

Dein Beitrag zeigt, wie schwierig die ganze Debatte geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht war wirklich keine große Hilfe mit seiner Entscheidung.

Das Problem ist jetzt, daß alles, was die Länder jetzt regeln werden, wieder in Karlsruhe landen wird. Und dann wird es nicht nur um Religions- und Berufsfreiheit gehen, sondern um den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Dein Beispiel mit den Pfarrern, Nonnen und Soldaten geht in eine andere Richtung. Das ist Berufskleidung, die vom Dienstherrn vorgeschrieben ist und zum Teil ja auch notwendig ist.

Die Kippa zu erlauben und das Kopftuch zu verbieten, das könnte ins Auge gehen. Das Tragen der Kippa ist meines Wissens nur in der Synagoge verpflichtend bzw. muß dort überhaupt eine Kopfbedeckung getragen werden. Gläubige Juden tragen die Kippa allerdings auch in der Öffentlichkeit. Konsequenterweise müsste man dann auch ultra-orthodoxen Juden den Zugang zum Schuldienst versperren, weil deren Ansichten teilweise ebenso radikal sind wie die der Islamisten. Deren Kleidung ist ebenso auffällig.

Meiner Meinung nach kann es nur so gehen, daß im öffentlichen Dienst alle Anzeichen für ein irgendwie geartetes weltanschauliches oder religöses Bekenntnis generell verboten werden oder zumindest dort verboten werden, wo die Gefahr einer Indoktrination besteht. Das hieße dann aber auch: keine Kippa, keine Kruzifixe, keine Bekenntnisse zu Parteien etc.

Wenn wir das weiterspinnen, könnte das zum Ende aller konfessionsgebundenen Kindergärten und Schulen führen.

Gruß, Volkmar

Geändert von Volkmar (02.10.2003 um 08:56 Uhr)
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