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Zitat von Volkmar
... Meiner Meinung nach kann es nur so gehen, daß im öffentlichen Dienst alle Anzeichen für ein irgendwie geartetes weltanschauliches oder religöses Bekenntnis generell verboten werden oder zumindest dort verboten werden, wo die Gefahr einer Indoktrination besteht ...
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Tja, und wieder sind wir beim selben Problem. Wo zieht man die Grenze und wer zieht die Grenze fest? Wo hört eine Disskusion um Normen und Werte auf und wo fängt Indoktrination an?
Es gibt
für mich also nur zwei Möglichkeiten. Entweder man verbietet alles, was aus meiner Sicht konsequent wäre, aber völlig überzogen. Oder man verbietet nichts, was wieder Probleme aufwirft.
Meine persönliche Meinung: gebt einem Schuldirektor (Arbeitgeber) ein Mittel in die Hand, gute und schlechte Lehrer (Mitarbeiter) voneinander Trennen zu können. Warum ist es nicht möglich, einem Lehrer die Übernahme zu verweigern, weil man ihn schlicht und ergreifend für ungeeignet einschätzt. Wenn das möglich ist, dann braucht man auch solche "Kleinigkeiten" nicht in einem Gesetz festzuhalten.