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Alt 02.10.2003, 09:55
MagicBackhand MagicBackhand ist offline
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Re: Kopftücher im Öffentlichen Dienst

Zitat:
Zitat von Volkmar
@ Fozzi

Dein Beitrag zeigt, wie schwierig die ganze Debatte geworden ist. Das Bundesverfassungsgericht war wirklich keine große Hilfe mit seiner Entscheidung.

Das Problem ist jetzt, daß alles, was die Länder jetzt regeln werden, wieder in Karlsruhe landen wird. Und dann wird es nicht nur um Religions- und Berufsfreiheit gehen, sondern um den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Dein Beispiel mit den Pfarrern, Nonnen und Soldaten geht in eine andere Richtung. Das ist Berufskleidung, die vom Dienstherrn vorgeschrieben ist und zum Teil ja auch notwendig ist.

Die Kippa zu erlauben und das Kopftuch zu verbieten, das könnte ins Auge gehen. Das Tragen der Kippa ist meines Wissens nur in der Synagoge verpflichtend bzw. muß dort überhaupt eine Kopfbedeckung getragen werden. Gläubige Juden tragen die Kippa allerdings auch in der Öffentlichkeit. Konsequenterweise müsste man dann auch ultra-orthodoxen Juden den Zugang zum Schuldienst versperren, weil deren Ansichten teilweise ebenso radikal sind wie die der Islamisten. Deren Kleidung ist ebenso auffällig.

Meiner Meinung nach kann es nur so gehen, daß im öffentlichen Dienst alle Anzeichen für ein irgendwie geartetes weltanschauliches oder religöses Bekenntnis generell verboten werden oder zumindest dort verboten werden, wo die Gefahr einer Indoktrination besteht. Das hieße dann aber auch: keine Kippa, keine Kruzifixe, keine Bekenntnisse zu Parteien etc.

Wenn wir das weiterspinnen, könnte das zum Ende aller konfessionsgebundenen Kindergärten und Schulen führen.

Gruß, Volkmar
@ Volkmar
Ich denke nicht, daß konfessionsgebundene Schulen ihr Ende finden werden. Dabei handelt es sich um Privatschulen, denen die Verfassung ein Existenzrecht garantiert. Und da eine Privatschule eben keine staatliche Schule ist, kann dort auch konfessionell gebunden unterrichtet werden. Wer sein Kind auf eine solche Schule schickt bzw. sich als erwachsener Schüler dort anmeldet, weiß ja auch, worauf er sich einläßt und erwartet keine Neutralität im Stil öffentlicher Schulen.
Weiterhin hast Du natürlich Recht, daß allen offen bekennenden Religionsangehörigen der Zugang zum öffentlichen Dinest im allgemeinen und Schulddienst im besonderen verboten werden müßte. Zumindest, wenn sie in der Schule ( im Dienst ) auch so auftreten wollen, wie in ihrem religiösen Leben.
Nur: Wo soll man die Grenze ziehen? Kopftuch und Kippa kann man immer schnell erkennen und eindeutig als religiöse Symbole outen. Aber wie sieht es z. B. mit zuhauf getragenen Halsketten mit Zierkreuz aus? Gehört das auch verboten? Wenn man konsequent bleibt, dann muß man das m. E. so sehen. Andererseits wird sich das wohl kaum durchsetzen lassen.

@ Fozzi
Wie die Länder ein Kopftuchverbot nun umsetzen werden und ob sie nur das Kopftuch verbieten oder auch andere religiöse Symbole, das ist wiederum eine Frage der Politik. M. E. kann das nur schiefgehen. Das BVerfG hat sich auf Jahre hinaus Arbeit gemacht mit einem Thema, daß schon längst erledigt sein könnte und bei dem es im Ergebnis ( in 10 Jahren ) darauf hinauslaufen wird, daß irgendein Land es endlich geschafft haben wird, ein Gesetz zu erlassen, daß das Kopftuch endgültig verbietet. So, wie Du das derzeitige Gesetzesvorhaben in BaWü schilderst, wird dieser Versuch gründlich schiefgehen. Ein Kopftuch zu verbieten und eine Kippa zu erlauben, verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch die Symbole des orthodoxen Judentums stehen für eine konkrete religiös-politische ( man sollte besser sagen: gesellschaftspolitische ) Einstellung, genau wie das Kopftuch. Folge: Bleibt das Gesetz so, wie es ist, wird eine Verfassungsbeschwerde, die sich auf ARt. 3 GG ( Gleichbehandlung ) stützt, Erfolg haben und das Kopftuchtragen wird erneut aufgrund dieses Gesetzes nicht verboten werden können. BaWü wird ein neues Gesetz erlassen und wie ich die Kompetenz unserer Politik einschätze, wird auch dieses neue Gesetz handwerklich völig mißraten sein, so daß es möglicherweise auch verfassungswidrig wäre.

And the wheel in Sky keeps on turning...........

Jetzt geht der Eiertanz erst richtig los. Länder wie NW, die derzeit wohl kein Kopftuchverbot gesetzlich festlegen wollen, warten m .E. nur ab, bis ein Land ein verfassungskonformes Gesetz hinbekommen hat, was sie dann nachmachen können. JEdenfalls hat man auch schon in NW das Kopftuch für Lehrerinnen per Verwaltungsakt im Einzelfall verboten.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger kann ich verstehen, warum das BVerfG so entschieden hat - völlig praxisuntauglich.

nochmal @ Volkmar
Weißt Du eigentlich, wie sich das BVerfG es vorstellt, Art. 4 GG ( Glaubensfreiheit ) überhaupt durch ein einfaches LAndesgesetz einzuschränken? Meines Wissens wird dieses Grundrecht schrankenlos gewährt und nur durch andere verfassungsimmanente Rechtsgüter beschränkt. Zumindest stellt mein Kommentar das als hM dar. Oder hängt das BVerfG jetzt der Mindermeinung an, die über Art. 140 GG noch den Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung zur Beschränkung der Religionsfreiheit heranzieht? Ich hab echt keine Ahnung, was die da gedacht haben.
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Gazelle 2.0

Geändert von MagicBackhand (02.10.2003 um 09:57 Uhr)
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