Zitat:
Zitat von Porthos
Natürlich können diese Privatfirmen Fehler korrigieren, aber - und da liegt der Hase im Pfeffer - sie müssen es nicht
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Das ist falsch.
Fehler im Allgemeinen
müssen korrigiert werden. Der QTTR Wert selbst aber
darf nicht verändert werden. Das haben die Verbände so festgelegt, damit dieser Wert, einmal ausgedruckt, rechtssicher ist und nicht plötzlich verschiedene Versionen der QTTR Werte auftauchen.
Genau so wird es im aktuellen Fall gehandhabt werden: Das fehlende Spiel wird nachgetragen (oder ist es mitlerweilen schon?), aber der fehlerhafte QTTR bleibt trotzdem so, weil er nicht geändert werden darf.
Was geändert werden darf, sind negative Auswirkungen, die sich durch einen eventuell fehlerhaften QTTR-Wert ergeben. Da es in dem vorliegenden Fall solche Auswirkungen aber nicht gegeben hat, wird auch nichts korrigiert.
Wäre im vorliegenden Fall zu unrecht ein Sperrvermerk gesetzt worden, dann wäre dieser aufgehoben worden. Der feste QTTR Wert wäre aber nicht im Nachhinein geändert worden.
So kann es sogar zu dem Fall kommen, dass man zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit einen anderen TTR als QTTR hatte.
Das ist vielleicht schwer zu akzeptieren für einige, hat aber seinen Sinn.
PS: Diese Vorgehensweise wurde hier auch nicht "aufgedeckt". Diese Fälle gab es schon zuhauf, als die ganzen Turniere (z.B. in Bayern) nachgetragen wurden.