Zitat:
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Zitat von MagicBackhand
@ Volkmar
Ich denke nicht, daß konfessionsgebundene Schulen ihr Ende finden werden. Dabei handelt es sich um Privatschulen, denen die Verfassung ein Existenzrecht garantiert. Und da eine Privatschule eben keine staatliche Schule ist, kann dort auch konfessionell gebunden unterrichtet werden. Wer sein Kind auf eine solche Schule schickt bzw. sich als erwachsener Schüler dort anmeldet, weiß ja auch, worauf er sich einläßt und erwartet keine Neutralität im Stil öffentlicher Schulen.
Jetzt geht der Eiertanz erst richtig los. Länder wie NW, die derzeit wohl kein Kopftuchverbot gesetzlich festlegen wollen, warten m .E. nur ab, bis ein Land ein verfassungskonformes Gesetz hinbekommen hat, was sie dann nachmachen können. JEdenfalls hat man auch schon in NW das Kopftuch für Lehrerinnen per Verwaltungsakt im Einzelfall verboten.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger kann ich verstehen, warum das BVerfG so entschieden hat - völlig praxisuntauglich.
nochmal @ Volkmar
Weißt Du eigentlich, wie sich das BVerfG es vorstellt, Art. 4 GG ( Glaubensfreiheit ) überhaupt durch ein einfaches LAndesgesetz einzuschränken? Meines Wissens wird dieses Grundrecht schrankenlos gewährt und nur durch andere verfassungsimmanente Rechtsgüter beschränkt. Zumindest stellt mein Kommentar das als hM dar. Oder hängt das BVerfG jetzt der Mindermeinung an, die über Art. 140 GG noch den Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung zur Beschränkung der Religionsfreiheit heranzieht? Ich hab echt keine Ahnung, was die da gedacht haben.
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Was die konfessionsgebundenen Schulen angeht, die als private Ersatzschulen anzusehen sind, hast Du wohl recht. Die Frage stellt sich wirklich nur bei originär staatlichen Schulen.
Um Deine andere Frage zu beantworten: Ich habe den Eindruck, daß das BVerfG sich ganz bewußt vor einer Entscheidung gedrückt hat. Ein Ergebnis von 5:3 ist eher selten und deutet daraufhin, daß da nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner gesucht worden ist. Die Begründungsfrage, die Du aufgeworfen hast, ist sehr interessant. Aber da haben die sich mit ihrer Interpretation - Primat der Legislative - überhaupt keine Gedanken gemacht und mußten sich auch keine machen. Ich sehe, ich muß die Entscheidung im Volltext lesen, mit den Sondervoten

, in denen meistens die wirklich guten Sachen stehen.
Gruß, Volkmar