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Wann muss OSR eingreifen?
Folgende Situation hat sich kürzlich auf einem von mir besuchten Turnier zugetragen:
In den unbelüfteten Umkleidekabinen ( also quasi doppeltes Klebeverbot) wurde frischgeklebt. Ich bin daraufhin zur Turnierleitung und habe gebeten, zunächst einmal deutlich lesbare Hinweisschilde anzubringen, dass hier das Kleben verboten sei. Diese Bitte bekam auch der anwesende OSR, den ich als solchen direkt bei der Turnierleitung sitzend gar nicht erkannt hatte.
Die Hinweise wurden deutlichst sichtbar angebracht, geklebt wurde trotzdem weiter.
Der OSR unternahm rein gar nichts; obgleich er mehrfach an der Umkleidekabine in einem Abstand von ca. einem Meter vorbeiging, hielt er es trotz der Kenntnis, dass drinnen geklebt wurde, nicht für notwendig, hineinzugehen.
Meine Beschwerde bezüglich des Verhaltens des OSR beim Ressortleiter Schiedsrichterwesen ( Verband Hessen) wurde relativ barsch zurückgewiesen mit dem Hinweis, ich hätte den OSR direkt ansprechen müssen und offiziell Beschwerde einlegen müssen.
Daher meine Frage: ist dies tatsächlich der Fall? Ist es nicht Pflicht des OSR, wenn er Kenntnis von illegalem Kleben besitzt, dieses auch zu ahnden, auch wenn kein offizieller Antrag ( am besten wohl noch in 3-facher Ausfertigung per Einschreiben) vorliegt?
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Gänzlich frei von Signaturen...
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