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AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw
Nein, nicht Beschwert!
Es wurde eine Anfrage bezüglich Auslegung § 35 Abs.2 Ziffer 3 BDSG (Information des Landesverbandes) in Verbindung mit der Abbildung auf der kommerziellen Seite beim zuständigen Datenschutzbeauftragten (genannte Aufsichtsbehörde) gestellt.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Da die Auslegung der genannten Stelle nicht mit der Vorgehensweise zusammenpasst.
Nach der Antwort herrscht Klarheit.
Habe bereits geschrieben [ Post 1192 und 1240], dass wir nachfragen werden.
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