|
AW: In welche Klassen kann eine Mannschaft zurückziehen?
Die ganze Geschichte ging folgendermaßen aus:
Unser erster Protest wurde vom Ressortleiter Mannschaftssport abgelehnt. Wir wären also abgestiegen.
Man hat aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Dafür muss man aber 100€ im Voraus bezahlen. Bekommt man Recht, erhält man das Geld zurück. Wenn nicht, muss man sogar 60 € nochmal zusätzlich für das Verfahren bezahlen. Dieser Widerspruch wurde dann von einem Juristen vom TTVWH bearbeitet. Dieser hat sich dann auch mit der Sache wirklich auseinandergesetzt. Dieses Gefühl hatte ich nämlich beim Ressortleiter Mannschaftssport nicht.
Nachdem wir dann nochmals unseren Standpunkt erklärt hatten, meldete sich dieser Jurist telefonisch bei uns. Er meinte, dass es für diesen Fall einen Präzedenzfall gibt: Plüderhausen I hat anscheinend vor ein paar Jahren versucht über mehrere Klassen hinweg abzusteigen. Daraufhin hat man diese Abstiegsregel - die ich in früheren Beiträgen ja schon öfters zitiert habe - umformuliert, so dass ein Absteigen über beliebig viele Klassen hinweg unterbunden wurde. Also genau wie in unserem Fall.
Das Angebot, das uns dann der Jurist machte, war Folgendes: Wenn es für uns in Ordnung ist, bleiben wir als 11. Mannschaft in dieser Klasse und es gibt dafür im nächsten Jahr 3 Absteiger.
Wir haben dieses Angebot angenommen. Und bis vor Kurzem sind es - laut clickTT - auch 11 Mannschaften bei uns in der Klasse gewesen. Warum jetzt diese eine Mannschaft (die ursprünglich über 2 Klassen hinweg zurückgezogen hat) jetzt doch in der nächst höheren Klasse startet, kann ich nur mutmaßen.
|