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Ein Wiederaufleben der Spielberechtigung für den bisherigen Verein ist jederzeit möglich (Ausnahme siehe 2.7 der WSO des HTTV). Ein Wiederaufleben der Spielberechtigung für einen anderen Verein kommt nach Ablauf von 1 Jahr einem Antrag auf Ersterteilung der Spielberechtigung gleich. Vor Ablauf von 1 Jahr ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung erforderlich (siehe auch 2.4 und 2.5 der WSO des HTTV).
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Quelle:
Antrag auf Ersterteilung bzw. Wiederaufleben einer Spielberechtigung