Zitat:
Zitat von Variatio
Ist sicherlich auch eine Kostenfrage:
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Das verstehe ich nicht ganz.
Ohne Detailkenntnisse zu besitzen ist es doch wohl so, dass eine Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung nicht dazu führt, dass man die Gerichtskosten aufgebürdet bekommt. Oder täusche ich mich da ?
Einen Anwalt der Geld kostet o.ä. braucht man ja auch nicht einschalten.
Sobald die Unterlassung von einem Gericht kommt, was nur denjenigen etwas kostet, der dies anstrebt, kann man ja darauf reagieren. Dann aber muss der "Kläger" erstmal Recht bekommen. Meines Wissens darf man lediglich nicht versäumen auf die gerichtliche Aufforderung zu reagieren, weil das Strafen nach sich ziehen kann. Aber sonst ?
Kennst Du Dich da aus ?
Welche Kosten drohen denn in so einem Fall ?