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Mit der Veröffentlichung von Einzelspielergebnissen übermittelt der TTVWH personenbezogene Daten i.S. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und greift damit in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen SpielerInnen ein. Eine solche Veröffentlichung bedarf entweder der ausdrücklichen Einwilligung oder einer legitimierenden Rechtsgrundlage.
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In der ganzen Pressemitteilung wird nicht ein Wort darüber verloren, dass die Daten bei myTT für jeden, der sich dort anmeldet einsehbar bleiben..
Ist das eine Schmierenkomödie, die da abgezogen wird...
Ich möchte mal die vielen ausdrücklichen Einwilligungen sehen, oder die sogenannte legitimierende Rechtsgrundlage, die es myTT erlaubt, diese Daten - im Gegensatz zu click-TT - anderen zugänglich zu machen