|
@sebtil:
Da sprichst du natürlich einen wunden Punkt an: die Nachprüfbarkeit - wer hat das nötige Equipment um die Lichtstärke nachzumessen?
Bei uns im Bezirk (Böblingen, TTVWH) ist das mit der Lichtstärke im Leitfaden für Mannschaftsführer so geregelt, dass es nur einen Minmalwert gibt (600 Lux), der erreicht oder überschritten werden muss. Ich habe aber keine Ahnung wie hell man sich das vorstellen kann. Dieser Wert könnte also auch ziemlich unsinnig sein, wie das dort z.B. auch die Minimaltemperatur ist (oder kann jemand von euch bei 15°C noch vernünftig spielen). Weiss da jemand genaueres?
Aber für die ursprüngliche Frage ist das ja egal. Wenn die Sonne direkt in die Halle scheint sind die Beleuchtungsverhältnisse ungleichmäßig. Damit darf ich als Gast unter Protest zum Spiel antreten. Ich kenne aber keinen Fall, in dem jemand schonmal wegen so etwas Protest eingelegt hat.
Viel sinnvoller, wenn auch nicht immer möglich, ist es, den Nachteil durch das Blenden zu minimieren indem man falls man das Losen gewonnen hat den Aufschlag abgibt und die Seite wählt, auf der man mit dem Rücken zur Sonne spielen kann. Dadurch spielt man mindestens gleich oft mit dem Rücken zur Sonne, wie der Gegner. Wirklich toll ist diese Lösung nicht, aber ich kenne keine bessere.
MfG
|