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AW: absichtliches Verlieren?
Also nochmal:
- Absichtliches Verlieren ist verboten
- dein zitierter Fall fällt wohl unter verletzungsbedingte Aufgabe. Diese darf absichtlich geschehen, wenn man auch wirklich verletzt ist
- wer das alles nachprüfen soll, kann ich dir nicht sagen, aber so sind die Regeln
Geändert von RedStar (28.09.2011 um 17:16 Uhr)
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