Zitat:
Zitat von Waterhouse
Kindergarten...in der Regel geht solchen Dingen eine entsprechende Provokation des anderen Spielers voraus. Als Klassenleiter würde ich den Verweigerer nach seinen Gründen fragen und wenn er eine vorangegangene Provokation glaubhaft schildert, würde der Protestierer auch ne Strafe kriegen.
Solche Dinge sollten die Beteiligten untereinander regeln und den Klassenleiter, der eh nicht dabei war, in Ruhe lassen.
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es kann nur geahndet werden was auf dem spielbericht steht.
wenn also jemand den handschlag verweigert und das eingetragen wird, kann es zu ner strafe kommen. Wenn der Verweigerer provoziert wurde muss er das ggf auch auf dem Spielbericht eintrage->dann kann auch die Provokation geahndet werden.
Ob man sowas eintragen sollte oder nicht oder der Aufwand lohnt usw ist ne ganz andere Sache die man sicher diskutieren kann.
Und am Ende steht womöglich dann eh Aussage gegen Aussage.
Letztes Jahr hat ein Spieler beim letzten Einzel sich völlig daneben benommen, danach den SRaT vor die Halle gebeten " unter vier Augen" und ihn geschubst und geschlagen. Zeugen: jeweils einer von beiden Vereinen. Am Ende konnte sich der Zeuge des anderen Vereins der es in der Halle noch alles zugegeben hatte nicht mehr daran erinnern. Keine Strafe. Wenn sowas schon nicht geahndet wird dann brauch man sich über nen Handschlag zuwenig echt keine Gedanken machen