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Alt 05.10.2011, 00:04
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Mighty Mighty ist offline
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AW: Regelauslegungen des DTTB RSR jetzt gesammelt

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Deshalb steht unter 3.1.2 und 3.1.2.10 im Teil B der Regeln folgendes:
3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich
für:

3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung
von Regeln und Bestimmungen, einschließlich
der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial
und Spielbedingungen;
Genau so ist es , der Schiedsrichter bzw. Oberschiedsrichter entscheidet. Eine wirklich neue Erkenntnis ist es wohl nicht. Auch 2x2=4, du hast vollkommen Recht.

Wir dürfen hier aber darüber diskutieren, ob eine Entscheidung richtig oder falsch ist, oder? Danke.

Darüber hinaus meine ich, das eine Entscheidung eines Oberschiedsrichters für die anderen Oberschiedsrichter nicht bindend ist, weil eine solche Verbindlichkeit in den offiziellen DTTB Dokumenten nicht auffindbar ist.

Das gleiche gilt für die Überlegungen (Auslegungen) des Schiedsrichterausschusses. So will es DTTB haben, anderenfalls hätten sie diese Auslegungen offiziell für bindend erklärt.

Ansonsten bin auf deine sachlichen Argumente gespannt, du bist aber dazu keinesfalls verpflichtet, auch wenn deine manchmal überlangen postings keine sachlichen Argumente beinhalten, sind sie trotzdem nicht uninteressant zu lesen.
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