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AW: Coaching-Regel Bundesliga / Timeout
Den gleichen Fall hatte ich kürzlich auch in der 1. Bundesliga Damen. Da die Spielerin dringend eine Trinkpause benötigte, wurde nach dem 3. Satz TO genommen. (Es muss natürlich dem gegnerischen Coach klar angezeigt werden, dafür sind ja die weißen Karten da.)
Der Wortlaut der Regel verbietet es, aber ein solches TO zuzulassen wäre unter der neuen Coachingregel logisch. Denn es geht ja nicht mehr darum, die Verlängerung einer (nicht mehr vorhandenen) Satzpause zu unterbinden. Die Situation ist nun stattdessen mit dem Seitenwechsel im Entscheidungssatz zu vergleichen. Es macht hier also wenig Sinn, den ersten Punkt des Folgesatzes abzuwarten, nur um die Trinkpause zustande zu bekommen.
Ich habe daher die Frage, ob hier konsequenter Weise von der ITTR B4.4.2 abgewichen und TO beim Seitenwechsel zugelassen werden sollte, bereits dem RSR des DTTB vorgelegt.
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