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Alt 07.10.2011, 01:44
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AW: Regelauslegungen des DTTB RSR jetzt gesammelt

Liebe Schiedsrichter und Funktionäre, liebe Wortverdreher,

eine kurze Zusammenfassung für Euch.

1. Die deutschen TT-Regeln sind in Wirklichkeit ins Deutsche übersetzte ITTF Regeln, wobei Ausnahmen per Beschluss des DTTB möglich sind.

Übersetzungsfehler haben deshalb keine Gültigkeit.

Zumindest im Zweifelsfall empfehlt es sich, sich das Original anzuschauen.

2. Nun zu dem Regelpunkt 4.2.2 (Teil B) bzw. 3.04.02.04 (ITTF-Handbook). Da sind sie:

"4.2.2 Während des Einzels oder Doppel darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann. In einem solchen Fall muss der Spieler ihn unverzüglich durch einen anderen ersetzen, den er mitgebracht hat oder der ihm in den Spielraum (die Box) gereicht wird."

"3.04.02.04 A racket shall not be replaced during an individual match unless it is accidentally damaged so badly that it cannot be used; if this happens the damaged racket shall be replaced immediately by another which the player has brought with him or her to the playing area or one which is handed to him or her in the playing area."

Das erste, was hier auffällt ist, dass in der deutschen Fassung die Formulierung "A racket shall not be replaced during an individual match " nicht übersetzt ist. Das ändert zwar nicht die Bedeutung entscheidend, aber schwächt sie etwas ab. Richtig wäre ungefähr "Der Schläger darf nicht gewechselt werden, es sei denn..."

Das zweite ist die Übersetzung des Wortes "accidentally" mit "unabsichtlich". Das ändert schon die Bedeutung. Ich versuche mal zu erklären, warum.

Die deutsche Übersetzung verschiebt den Schwerpunkt auf "Absicht, ja oder nein?", wobei diese Frage bei dem Original nur sekundäre Rolle spielt. Wenn der Spieler sein Schläger z.B. mit den Worten "Ich mach' diesen blöden Schläger kaputt !!!" tatsächlich zerstört, dann ist es offensichtlich nicht "accidentally" und der Schlägewechsel ist nicht erlaubt. Aber generell muss sich der SR gar nicht die Frage ""Absicht, ja oder nein?" stellen. Er muss sich nur die Frage "accidentally or not" stellen, das ist der entscheidende Unterschied.

Allerdings ist eine Schlägerbeschädigung beim absichtlichen Werfen nicht etwas, was mit Recht im wahrsten Sinne des Wortes "accidental" genannt werden kann. Das ist der entscheidende Punkt. Damit entfällt komplett die Frage, ob auch die Schlägerbeschädigung beabsichtigt war. Es reicht schon, dass der Wurf absichtlich war. Damit ist der Schlägewechsel beim absichtlichen Werfen nicht erlaubt.

Wer damit nicht einverstanden ist, sollte eine Regeländerung beantragen und nicht auf der falschen Übersetzung beharren.
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