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Alt 07.10.2011, 13:10
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Pingpong Wizard
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Zitat:
Zitat von long_pips Beitrag anzeigen
Kurze Anmerkung. Wie will ich denn dem Spieler eigentlich ein absichtliches "zerstören" des Schlägers nachweisen.
Das ist wohl im praktischen Leben das kompliziertere - zumindest bei uneindeutigen Situationen.
Andererseits wird i.d.R. kein Hobbyspieler (sagen wir bis OL) seinen teuren Schlaeger zerstoeren, nur um ein einzelnes Spiel zu gewinnen. Und nach der Schlager-Affaire werden Profis einen beabsichtigten Schlaegerwechsel geschickt als Unfall tarnen koennen - mit einem Topspin an der Tischkante haengenbleiben reicht ja.

Zitat:
Ich kann meinen Schläger "werfen", ohne die Absicht zu haben, ihn zerstören zu wollen. ;-) . Demzufolge wäre "zufällig" eine eindeutigere Übersetzung.
Dass das egal ist, habe ich oben schon erlaeutert:
Zitat:
Zitat von Variatio
Wenn man den Schlaeger unabsichtlich zerstoert, dann ist eine aus einer Handlung folgende Zerstoerung des Schlaegers, welche den Schlaeger betrifft und NICHT dessen Zerstoerung zwingend zur Folge hat (ansonsten koennte man von impliziter Absicht sprechen), zufaellig.

Wenn man den Schlaeger zufaellig zerstoert, dann folgt aus der vorausgesetzten Faehigkeit eines jeden TT-Spielers, bei der Absicht einer Schlaegerzerstoerung dies auch mit 100% Sicherheit nicht-zufaellig durchzufuehren, dass die Zerstoerung unabsichtlich war.
Als Beispiel diene der folgende Fall:
Ein Spieler kuendigt die Schlaegerzerstoerung an, und begibt sich zur Bank, um die Kettensaege zu holen - seine Absicht ist also offenkundig. Er legt den Schlaeger normal auf den Tisch ab. Betrachte folgende Situationen:
  1. Er zerstoert den Schlaeger mit der Kettensaege: Das ist weder unabsichtlich noch zufaellig.
  2. Waehrend er die Saege holt, faellt der Schlaeger vom Tisch und die Griffschalen brechen ab. Hierbei ist die Zerstoerung auf jeden Fall zufaellig, und zudem auch unabsichtlich, da sich die eigentliche Zerstoerungsabsicht auf eine bestimmte Handlung (Kettensaege) bezieht und nicht auf das Ablegen des Schlaegers auf den Tisch.
"Unabsichtlich" und "zufaellig" bedeutet also in diesem Kontext das gleiche. Wer anderer Meinung ist, moege doch bitteschoen mal einen Fall konstruieren, in dem der Schlaeger (zufaellig UND absichtlich) ODER (nicht zufaellig UND unabsichtlich) zerstoert wird - man sei sich im Klaren, dass "nicht zufaellig" bedeutet: Mit 100% Sicherheit.
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ASC Grünwettersbach, KL KA
BBC X-Fusion TC, Friendship Phoenix Medium, Spinlab Vortex 2
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