Ähnlich gelagerter Fall:
Ein Spieler tritt aus Frust mit voller Wucht gegen die Umrandung, bemerkt aber nicht, dass die direkt an der Wand steht (ja, einen solchen Fall hat's im realen Tischtennisleben tatsächlich mal gegeben). Die Folge ist eine schmerzhafte Verstauchung des Fußes. Hat er nun eigentlich Anrecht auf die 10-minütige Verletzungsunterbrechung, weil er sich die Fußverletzung ja unbeabsichtigt/zufällig/ohne Vorsatz/accidentally/unintentionally/aus Dummheit/wie auch immer zugezogen hat und er nicht damit rechnen konnte, dass die Wand seinem Tritt standhält

. Neben der obligatorischen Karte natürlich! Oder verwirkt er das Recht auf eine 10-minütige Behandlungspause, weil er durch seinen Ausraster die Verletzung ja billigend in Kauf genommen hat?