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AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw
Es gibt das Recht am eigenen Bild, das einem das Recht gibt, die Veröffentlichung zu untersagen, das greift aber nicht bei Gruppenaufnahmen und bei Personen öffentlichen Interesses, das sind aber höchstens Bundesligaspieler.
Dann gibt es den Schutz für Minderjährige. Willst du z.B. Fotos auf der Homepage veröffentlichen, brauchst du das Einverständnis der Eltern.
Jetzt werden Ranglistenvideos in der Regel nicht veröffentlicht. Können solche Aufnahmen trotzdem untersagt werden, aus welchem Grund auch immer?
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Ich würde dir ja glauben - wenn du nur Recht hättest.
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