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Alt 11.10.2011, 01:25
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AW: Regelauslegungen des DTTB RSR jetzt gesammelt

Ich glaube, wir sind jetzt mit der Schlägerbeschädigung (mehr oder weniger) fertig und können uns eine andere Regelauslegung anschauen:

Zitat:
Reinigung von Schlägerbelägen.

In tischtennis 05/2010 wird die Reinigung von Schlägerbelägen während der Satzpausen behandelt. Das RSR teilt nicht die Auffassung des Autors, wonach eine Reinigung keine physikalische und sonstige Behandlung des Schlägers i. S. der Tischtennisregeln sei. Dies wird auch so nicht gelehrt. Hier erfolgte eine Richtigstellung in Form eines Leserbriefes.

Ein Abwischen des Schlägers am Trikot oder mit dem an den Tisch (in die Box) mitgebrachten Handtuch ist sicherlich erlaubt. Falls mit der "Reinigung" des Schlägers eine Säuberung mit Schwamm/Lappen, Wasser oder Reinigungsmitteln angestrebt wird, so ist dies nicht erlaubt, obwohl der Seitenwechsel selbst eine erlaubte Pause darstellt. Die Internationalen TT-Regeln B 4.2.4 schreiben vor, dass "die Spieler ihre Schläger in den Pausen auf dem Tisch liegen lassen, sofern ihnen der Schiedsrichter nicht etwas anderes erlaubt". Damit soll sichergestellt werden, dass ein Schläger genau in der Beschaffenheit für das gesamte Spiel verwendet wird, wie er vor der Begegnung durch den Schiedsrichter (oder Schlägerkontrolleur) geprüft und ggf. durch den Gegner in Augenschein genommen wurde.

Gerne verweisen wir hier auf das Schiedsrichter 1x1 von Hans Giesecke, der eine Reinigung des Schlägers in den Satzpausen mit Hinweis auf die Manipulationsgefahr gemäß den Internationalen TT-Regeln A 4.7 und B 4.2.2 als nicht zulässig bewertet. Dieser Meinung schließt sich das Ressort Schiedsrichter an.
(SR-Rundschreiben 3/2010; „Schiedsrichter 1x1“)
Was hier auffällt ist, das sie die Reinigung des Schlägers während des Spiels erlauben: "Ein Abwischen des Schlägers am Trikot oder mit dem an den Tisch (in die Box) mitgebrachten Handtuch ist sicherlich erlaubt." Auf der anderen Seite: "Das RSR teilt nicht die Auffassung des Autors, wonach eine Reinigung keine physikalische und sonstige Behandlung des Schlägers i. S. der Tischtennisregeln sei." Das ist schon ein Widerspruch. Oder erlauben sie etwa (verbotene) "Behandlung des Schlägers i. S. der Tischtennisregeln"? Das wäre noch schlimmer.

Das Andere, was hier auffällt, ist der Verweis auf "Manipulationsgefahr".

Jetzt abgesehen davon, was "Manipulation" ist und was nicht, behaupte ich mal, dass es keinen Regelpunkt gibt, der direkt von "Manipulationsgefahr" spricht. Auch die Forderung, den Schläger in den Satzpausen auf dem Tisch liegen zu lassen, ist älter, als die Regelpunkte über "Manipulationen", und hat wohl eher mit dem möglichen heimlichen Austausch des Schlägers zu tun und nicht mit der Reinigung.

Also, eine katastrophale Regelauslegung, die gleich 3 Fehler beinhaltet.
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