Zitat:
Zitat von Rudi Endres
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Vor Jahren war ein Aufschlag über Kopfhöhe im Gespräch. Der wäre leicht kontrollierbar. Die Idee wurde nicht weiter verfolgt, da man befürchtete Anfänger oder weniger talentierte Spieler (also die meisten von uns  ) zu überfordern.
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Denke du meinst der Ball muß über Kopfhöhe falen gelassen werden oder höher geworfen werden bevor man ihn schlagen darf. Den über Kopf schlagen wird wirklich schwierig für Einige bzw dann kommt kein wirklich flacher Aufschlag heraus
Aber auch da werden sich dann Experten finden.
ZB kniet man sich dann hin macht nen Tomahawk Aufschlag nur eben etwas über kopf aus der Hand.
Oder man hebt den Arm über den Kopf läßt den Ball Fallen und verdeckt ihn unten wieder mit dem Bauch/Schulter oder dem Arm den man schnell runter nimmt.
Also so einfach zu kontrollieren das nicht "getrickst" wird und man nicht verdecken oder hochwerfen bzw fallenden Ball schlagen garantieren kann ist es auch nicht
@jes:
Da hast du völlig recht. Allerdings sind eben die Regeln so formuliert, das dem SRaT da viele Entscheidungsfreiheiten gegeben werden die er ausnutzen kann.
Beispiel 16 cm wenn der Typ den 10 cm hochwirft und der SRaT sagt das sind 16 cm weil es sein Kumpel ist dann ist das eben so
Oder nahezu senkrecht hochwerfen... wa heißt das 80 Grad 70 ? Und wie will man das messen
Und Der Hammer ist die regel, das der SRat oder sein Gegenübersitzender Helfer den beurteilen können muss.
In der KL gibt es keinen 2. SR und somit kann der SRaT da wo er sitzt einfach in jedem 2. Satz nicht sehen ob ein "VH Standard Aufschlag" richtig ist weil der Spieler ihm immer den Rücken zudreht. Also dürfte er diesen Aufschlag wenn man es genau nimmt nur dann machen wenn er auf der "richtigen" Seite steht. Da sind die Regeln einfach ganz klar für den Idealfall gemacht (wie so oft ich sag nur Kontrollen auf VOC usw) wie er zb beim Profisport (WM usw) gegeben ist. Wo es eben genug (unparteiische) SRaT und kontrolleure gibt und nicht für die KL wo es sowas eben nicht gibt
Fazit: Es liegt nicht an den Regeln an sich sondern
an denen die diese Formulieren und verabschieden und sich dabei keine Gedanken machen um die Kontrollierbarkeit an der Basis, wo viele der auch in den Regeln verfassten Grundlagen nicht gelten (OSR, unparteiische SRaT, 2. SRaT, Vorhandensein von testgeräten usw)