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AW: Bezirksklasse Gr.4 2011/2012
Hallo,
mit grundsätzlich zugelassen meinte ich, dass es laut Regel möglich ist, bei nicht regelgerechtem Schläger Protest einzulegen, den sportlich, moralischne Blick außer acht lassend.
Bezüglich der unterschiedlichen Handhabung von verbotenen Schlägern zu verbotenen Aufschlägen liegt es sicherlich daran, dass bei der Entscheidung zur Korrektheit eines Schlägers eine einfache Regel angewendet werden kann. Beim Aufschlag muss der Schiedsrichter innerhalb kurzer Zeit eine nicht prüfbare Entscheidung treffen. Die fehlende Prüfbarkeit zwingt den entscheidenden Schiedsrichter, die Entscheidung rechtfertigen zu müssen und es treffen neben den unterschiedlichen Vorstellungen, "wie regelgerecht" der Aufschlag denn nun war auch noch die unterschiedlichen Sichtweisen aufeinander, was bei einer engen Auslegung zum Streit führt.
Bestes Beispiel: Jens Bürger, unser Aufschlagwunder, dessen Aufschläge wirken, als wäre der Ball nicht hochgeworfen, was aber daran liegt, dass er den Ball am höchsten Punkt trifft. Bei objektiver Betrachtung sind die Aufschläge korrekt.
Aber eigentlich wollen wir doch alle nur unseren Ausgleich beim TT finden und uns nicht bezüglich einer Regelauslegung zoffen.
Wäre die Ballwurfhöhe beim Aufschlag objektiv mess- und nachvollziehbar, würde sinnvoller weise auch hier die Regel greifen.
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