Zitat:
Zitat von Croudy
Dazu kann man sich mal die DTTB-Regelauslegungen durchlesen (wurden hier irgendwo veröffentlicht) - demnach hättest du deinen Schläger in dieser Situation gegen einen Ersatzschläger austauschen dürfen, da du beim Treten des Schlägers gegen die Matte nicht die Beschädigung des Schlägers als Ziel hattest... ;-)
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Ich glaube es ist nicht unbedingt wichtig ob er es gewollt hat, sondern ob er es billigend in kauf genommen hat, oder?