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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Im geschilderten Fall wären zwei Stunden Zeit, einen entsprechenden Anruf zu tätigen oder jemanden mit der Übermittlung der Information zu beauftragen, nicht unmöglich heutzutage. Außerdem kommt es ja meist nicht von selbst zum Verlust der Sollstärke, sondern meist erst nach mehrmaligem vorherigen Fehlen, wo dann die Verantwortlichen und Mannschaftsführer unterer Mannschaften über Aufstellunsgsprobleme der Mannschaften darüber bescheidwissen/sich informieren sollten. Einzige Ausnahmen, die mir spontan einfallen, wären Todesfälle, unerwartete Sperren, Entzug der Spielgenehmigung usw.
Geändert von Setz-It (12.10.2011 um 16:10 Uhr)
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