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Alt 13.10.2011, 10:28
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke

zu 1. warum nicht? Aus Kulanz?
zu 2. Bei uns steht, bei wieviel Fehlterminen jemand Reservespieler wird. Das steht nach meinem Verständnis nicht nach dem Spiel, sondern spätestens nach Festlegung der Einzelaufstellung fest.
zu 3. das gab es früher, habe ich auch gelesen, bei uns könnte man einen frei lassen oder einen beliebigen Ersatzberechtigten spielen lassen. Wenn die Sollstärke aber dauerhaft unterschritten ist, gelten ja andere Regeln als für die Ersatzstellung.

Hier nochmal unsere Regelpassage:

Zitat:
12.5 Verliert eine Mannschaft durch das Ausscheiden eines Stammspielers ihre Sollstärke ( 4 oder 6 ), so rückt der nächstberechtigte Spieler (ausgenommen SPV, RES) mit sofortiger Wirkung für den Rest der Halbrunde auf und wird Stammspieler der aufzufüllenden Mannschaft. Dieser Spieler verliert die Spielberechtigung für seine bisherige Mannschaft.
Sofortige Wirkung ist eben nicht erst nach dem Spiel, sondern in der Augenblick, in dem das Ausscheiden feststeht (Nichtantreten, Tod usw.)
Oder anders gefragt, bleibt eine Aufstellung für ein Spiel korrekt, wenn sie es zu Beginn des Spiels gewesen ist?

Geändert von Setz-It (13.10.2011 um 10:30 Uhr)
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