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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke
Klar ist dann der Zeitpunkt später, was denn sonst? Ich habe das Beispiel bloß angeführt, um zu zeigen, dass es sich nicht erst zum entsprechenden Einzel zeigen kann, sondern auch schon früher, z.B. nach der Aufstellung, in der ein bestimmter Spieler nicht enthalten ist. Wenn es laut Spielordnung eine "sofortige" Wirkung hat, wird das wohl bedeutsam sein, sonst wäre eine Formulierung wie "beim nächsten Spiel", "nach Beendigung des laufenden Spiels", "am nächsten Kalendertag" oder so was drin und nicht "mit sofortiger Wirkung". Wenn "sofortige Wirkung" nach einhelliger Meinung incl. meiner eigenen nicht sinnvoll ist, kann und sollte es ja vielleicht per Antrag geändert werden.
Für den letztgenannten Fall gibt es in unserer Spielordnung extra Regelungen (für kampflose und umgewertete Spiele).
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