hi,
dazu steht folgendes in den regeln:
"Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern." (int. tt-regeln A 4.7)
diese regel hört sich zwar sehr auslegbar an, aber ich würde mal sagen, dass schon ein paar noppen in näherer umgebung fehlen müssen (also ein deutliches loch), bevor du mit dem belag nicht mehr spielen darfst.
außerdem gibt's noch die vorgabe, dass mindestens 10 noppen pro quadratzentimeter vorhanden sein müssen (int. tt-regeln A 4.3.1). das ist dann bei o.g. beispiel natürlich auch nicht mehr gegeben.
gruß.
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