Es wäre wahrscheinlich nur erlaubt, wenn Du mit einem ärztlichen Attest nachweisen könntest, dass Du durch Hallenschuhe jedweder Art gesundheitlich beeinträchtigt würdest. Für körperliche Gebrechen kann der OSR ja immer Ausnahmen genehmigen.
Ich glaube aber kaum, dass Dir der Nachweis für abartige Schweissfüsse, Hühneraugen, krumme Zehen, .... aufgrund von Hallenschuhen gelingen wird.
Ah ja, als Konsequenz daraus folgt, dass ein Spieler der seine Schuhe vergisst (ist schon öfters mal vorgekommen), seine Spiele eigentlcih kampflos verlieren müsste, oder?
JanMove