Eine greifbare Begründung für das Ablehnen des MP3-Players wäre auch noch im internationalen
Schiedsrichterhandbuch, dort Kap. 8.4.5. Dort wird ausgesagt, dass Spielkleidung, die dem Zweck des Spiels dient, vom Oberschiedsrichter eher akzeptiert werden sollte (z.B. Stirnband, damit der Spieler nicht aussieht wie Kraut und Rüben und überhaupt was sieht), und Spielkleidung, die eher irritiert, untersagt werden sollte (z.B. umgedrehte Baseballmützen).
In aller Regel wird man nun zu dem Schluss kommen, dass das Tragen eines MP3-Players den Gegner und die Zuschauer irritiert und keinen objektiven Zweck für das Spiel hat (sondern nur für das Befinden eines Spielers). Das erklärt auch den Unterschied zwischen einem zulässigen Hörgerät (medizinischer Zweck) und einem Player.