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Alt 25.10.2011, 11:35
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David V. David V. ist offline
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David V. ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Ipod beim spielen

Also eigentlich ist es recht einfach...

Tischtennisregeln A 2.2.5 besagt:

"Alle Verzierungen, Einfassungen o.ä. vorn oder an der Seite eines Kleidungsstücks so-
wie irgendwelche Gegenstände – z.B. Schmuck- , die ein Spieler an sich trägt, dürfen
nicht so auffällig oder glänzend-reflektierend sein, dass sie den Gegner ablenken
könnten.

Dann sage ich als Spieler halt, dass mich das Kabel und der Knopf im Ohr irritiert. Da er nicht aus medizinischen Zwecken getragen werden muss (da kein Hörgerät) hat der Gegnerische Spieler es abzulegen.

Dann gehts weiter....

Tischtennisregeln A 2.2.7:

"Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielkleidung trifft der Oberschiedsrichter."

Nach TT-Regeln A 2.2.5 muss ich mich beim entsprechenden Zählrschiedsrichter beschweren, dieser wird dann den Oberschiedsrichter zu Rate ziehen und dann tritt die Regel 2.2.7 in Kraft

Der OSR wird sich dann sehr wahrscheinlich auf die Tischtennisregeln B 5.3.1 bis 5.3.4 berufen, die da besagen:

"5.3.1
Spieler, Betreuer und Funktionäre sollen das Ziel einer guten Darbietung des Tischtennissports hochhalten. Vor allem müssen die Spieler ihr Äußerstes geben, um ein
Spiel zu gewinnen und dürfen nur wegen Krankheit oder Verletzung aufgeben.

5.3.2
Jeder Spieler, der sich absichtlich nicht an diese Prinzipien hält, wird in Preisgeldturnieren mit völligem oder teilweisem Verlust des Preisgeldes und/oder Sperre für ITTF-Veranstaltungen bestraft.

5.3.3

Wird einem Berater oder Funktionär Mittäterschaft nachgewiesen, wird erwartet, dass der betreffende Nationalverband auch diese Person bestraft.

5.3.4

Eine aus 4 Mitgliedern und einem Vorsitzenden bestehende, vom Exekutivkomitee eingesetzte Disziplinarkommission entscheidet, ob ein Verstoß begangen wurde, und –
falls erforderlich – über angemessene Sanktionen. Diese Kommission entscheidet auf
der Grundlage von Weisungen, die das Exekutivkomitee erlässt.

5.3.5
Der disziplinierte Spieler, Berater oder Funktionär kann innerhalb von 15 Tagen Einspruch gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission beim Exekutivkomitee der ITTF einlegen. Dessen Entscheidung in der Angelegenheit ist endgültig"

Am wichtigsten ist in dem Fall 5.3.1. Die gute Darbietung des Sportes, der durch das Tragen eines MP3 Players definitiv nicht gewährleistet ist. Auf diesen ganzen Streß, den man sich durch das Tragen eines Players einhandeln könnte, hätte man im Ernstfall überhaupt keine Lust.

Gruß
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Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
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