Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1272  
Alt 09.11.2011, 18:53
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Und zu guter Letzt:
Glattheit/Reibung ist nur eine Zulassungseigenschaft, keine derzeit zu kontrollierende Spieleigenschaft. "Zu glatt" kann nur relevant werden, wenn zusätzlich es eine Verfärbung oder Unregelmäßigkeit /Unvollständigkeit des Belages gibt, oder eine Nachbehandlung unterstellt wird.
Nein, bitte nicht schon wieder das...

Warum Noppen glatt sind spielt keine Rolle. Eben so wenig ob dazu noch Verfärbungen oder andere Unregelmäßigkeiten dazu kommen. Es gibt keine zugelassene glatte Noppe. Jede Noppe die glatt ist, ist natürlich auch unzulässig. Ganz ohne "wenn und aber".

Die von dir genannten Kuriositäten (absichtliches Aushöhlen des Holzes usw) mag es sicher hier und da mal geben, sind aber nun mal nicht das Maß bei Schlägerkontrollen. Wer bescheissen will, der tut das auch trotz der Kontrollen und wer sich einigermaßen auskennt wird auch nicht erwischt. Noppengummis ohne Schwamm drunter digital auf Ebenheit zu kontrollieren macht nun mal keinen Sinn. Das jemand unter seine OX-Gummi absichtlich unterschiedlich dicke Kleber aufträgt um einen Effekt zu erzielen, mag für dich vielleicht denkbar sein. Ich sehe darin keinen Sinn.

Bei aller richtigen und sicher auch nötigen Kontrolle sollte man doch mal die Kirche im Dorf lassen. Die zulässige Grenzwertüberschreitung um bis zu 0,04mm ist sicher ein Wert mit dem alle gut leben können. Die Frage danach, warum 4 Messungen gemittelt werden und nicht der geringste gemessene Wert angenommen wird, halte ich jedenfalls für nicht unsinnig, da Messungen auf 100stel per Hand und das sind sie ja nun mal trotz Präzisionsmessgerät und geklebte Beläge per Hand, sicher nich ganz unproblematisch sind. Ich sehe auch kein Problem darin, wenn man sich dazu entscheidet den geringsten Wert als den heranzuziehenden anzunehmen. Bei der Lösemittelmessung hat man ja schließlich auch davon Abstand genommen, den zulässigen Wert wie vorgesehen auf 2 ppm abzusenken.

Sollte mir jemand erklären können, warum es wichtig und richtig ist den Mittelwert bei 4 Messungen als den zu Grunde zu legenden Wert anzunehmen, wäre das auch in Ordnung. Mag ja sein, dass es dafür einen sinnvollen Grund gibt. Mir erschließt er sich aber so ohne weitere Erklärung nun mal nicht...

Aber auch egal...

Javaguru hat wahrscheinlich recht. Wenn man hier einmal anfängt jeden 100stel mm zu diskutieren, kommt halt sowas wie nun dabei raus. Hätte ich eigentlich wissen müssen - hat mich aber nun mal interessiert
Mit Zitat antworten