Zitat:
Zitat von Boeser Wolf
Finde ich nicht in Ordnung...erst Gesetze mit den Füßen treten, dann nicht Lügen wollen, dann 50 Euro einzahlen, dann Freispruch...
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...und dann gibt`s auch noch die 50 Euro zurück.

Gegen die Begründung des Verbandsgerichts kann man nichts sagen, also vergiss dein "erst Gesetze mit den Füßen treten".