Zitat:
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Zitat von Edwin
Hi,
wie kommst du denn darauf?
"In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die Spieler unter die Zuständigkeit des Oberschiedsrichters."
Diesen Satz finde ich sowohl unter B 3.1.6 in den int. TT-Regeln, die in 2002/2003 gültig waren, als auch direkt unter B 3.1 in der aktuellen Fassung.
Gruß.
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Ja eben, ich habe nichts anders gesagt, als du jetzt zitierst.
Edwin, Dir geht es wohl um die Definition der "Spielhalle".
Für mich ist die Spielhalle, der Raum, in dem Tischtennis gespielt wird, und nicht Nebenräume (Toiletten, Umkleideräume) einer Sporthalle.