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Zitat von jocar
Ja eben, ich habe nichts anders gesagt, als du jetzt zitierst.
Edwin, Dir geht es wohl um die Definition der "Spielhalle".
Für mich ist die Spielhalle, der Raum, in dem Tischtennis gespielt wird, und nicht Nebenräume (Toiletten, Umkleideräume) einer Sporthalle.
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Für meine Begriffe gehören Nebenräume auch dazu. Indizien dafür findest du auch im Regelwerk:
ITTR B 5.3.3
Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden Zone auf dem Schläger befestigt werden.
Davon abgesehen, ist die Verwendung von Flüssigklebern in der gesamten Spielhalle nicht zulässig.
Warum wird hier ausdrücklich der Kleberaum ausgenommen im Regelwerk? Auf/In der eigentlichen Spielfläche wird nie ein Kleberaum/eine Klebezone eingerichtet werden. Dieses ausdrückliche Ausnehmen wäre ja sonst überflüssig, wenn mit "Spielhalle" nur die "Spielfläche" gemeint wäre.
Außerdem gibt es - analog zu B 3.1 (habe den Text aktuellsten Text gerade nicht vorliegen, evtl. stehts auch in dem Punkt mit drin) - auch die Bestimmung, dass die Spieler in die Zuständigkeit des SRaT fallen, sobald sie die Box betreten und die Zuständigkeit endet, sobald sie die Box nach dem Spiel verlassen.
Wenn mit "Spielhalle" wirklich nur die Spielfläche gemeint wäre, dann würden die Spieler dem OSR ja nur auf dem Weg zur Box und davon weg, nicht jedoch auf der Tribüne oder im Gang vor den Umkleiden unterstehen.
Und was machste, wenn ein Spieler jetzt im Gang oder in den Umkleiden einem anderen eine reinhaut? (etwas übertrieben das Beispiel, hoffen wir dass das nie vorkommt - aber was wenn?) Den könntest du ja laut deiner Auslegung dann nicht disqualifizieren, da er zwar eine grobe Unsportlichkeit begangen hat, aber das nicht in deine Verantwortung fällt.
Im englischen Originaltext ist übrigens von "playing venue" die Rede. "venue" kann im Sport auch einfach als "Austragungsort" übersetzt werden. Insofern müsste dies auch die gesamte Halle sein, oder?