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Alt 15.11.2011, 17:00
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AW: Zeitpunkt des Aufrückens bei Unterschreiten der Sollstärke

Ich habe nochmal eine andere Frage, muss auch aufgerückt werden, wenn eine Mannschaft in einer Runde keine Spiele mehr hat, die Runde als solche jedoch noch nicht beendet ist?

In unserer Spielordnung heißt es ja wie gesagt:

Zitat:
12.3 Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muss ständig mindestens der Anzahl ihrer Sollstärke entsprechen.
...

12.5 Verliert eine Mannschaft durch das Ausscheiden eines Stammspielers ihre Sollstärke ( 4 oder 6 ), so rückt der nächstberechtigte Spieler (ausgenommen SPV, RES) mit sofortiger Wirkung für den Rest der Halbrunde auf und wird Stammspieler der aufzufüllenden Mannschaft. Dieser Spieler verliert die Spielberechtigung für seine bisherige Mannschaft.
Soll "Rest der Halbrunde" üblicherweise bedeuten "bis zum letzten Spiel der Mannschaft, das diese in dieser Halbrunde hat" oder wirklich bis die Halbrunde im Verband abgeschlossen ist (Beendigung des letzten Spieltages).

Ich kann hieraus nicht ersehen, dass man die Sollstärke nur dann erfüllen muss, wenn man noch Spiele hat!?
Je nach Interpretation könnte sich ein Nichtaufstellen eines Spielers im letzten Rundenspiel durchaus noch für tiefere Mannschaften auswirken, die vielleicht noch weitere Spiele haben.

Geändert von Setz-It (15.11.2011 um 17:03 Uhr)
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