Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Solange der "Gesetzgeber" (der nicht in Bayern zu suchen ist) keine weitergehenden Vorgaben erlässt, bleibt uns Schiedsrichtern nur der bereits zitierte Grundsatz in dubio pro reo. Dafür allerdings werden wir uns nicht entschuldigen.
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Das heißt, mein Gedankenspiel
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Du weißt, dass Spieler X seinen Anti-Belag behandelt. Womit soll für diesen hypothetischen Fall egal sein. Der Belag glänzt nun ein wenig und ist farblich eher braun als rot. Du bist SR. Lässt Du den Schläger zu oder nicht, mit welcher Begründung?
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führt dazu, dass X in Bayern mit dem Schläger spielen darf?