Das ist schon richtig. Aber wie würde das z.B. in der bayerischen Praxis ablaufen:
- Rückschlagendes Doppel weigert sich, den 1. Rückschläger zu nennen, aufschlagendes Doppel legt Protest ein.
- Die Sache landet ggf. mit einem Verfahren wegen Unsportlichkeit vor dem Sportgericht.
- Das Sportgericht holt eine Stellungnahme des Fachbereichs Schiedsrichterwesen ein, inwieweit von einer Pflicht des Rückschlägers auszugehen ist.
- Das Schiedrichterwesen bejaht dies ausdrücklich, mit dem Hinweis auf das Handbook als -m.E. selbstverständliche- Auslegung zur ITTR A13.
- Das Sportgericht spricht daraufhin eine Strafe aus.
Also: Ohne lizensierten SR am Tisch dauert's einfach nur eine Instanz länger; das Ergebnis (Disziplinarmaßnahme) ist vermutlich das Gleiche.
Cheers TVB
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