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Re: fehlende Spielberechtigung
Hallo !
Also ein ganz schön krasser Fall, bei dem auch der Spielleiter etwas blind ist.
Die Spiele werden alle mit 0:8 gewertet, da ein nicht spielberechtigter Akteur an den Spielen teilgenommen hat. Zudem müste für den Verein, der diesen eingesetzt hat eine Ordnungsgebühr (50-500€) für jeden Einsatz ausgesprochen werden. Dies müste der Spielleiter aussprechen, jedoch hat dieser ja diesen Sachverhalt nicht geprüft.
Damit müste sich nun eine höhere Instanz beschäftigen. Normalerweise hätte der Spiellieter beim ersten Einsatz reagieren müssen. Ihm liegt ja die Rangliste vor, die vom Kreisvorsitzenden geprüft wurde. Er kann keinen Spieler auf der rangliste lassen, wenn nicht eine Kopie des Wechselantrages vorliegt.
In jedem Fall hat der verein eine Schuld, denn er muss sich um den Wechselantrag kümmern und diesen in einer bestimmten Frist beim Landesverband einreichen. Bei Spielern aus dem Ausland geht dieser automatisch an den DTTB.
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